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V E R T R A G S B E D I N G U N G E N

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[ Ferienhaus - Übersicht HSF ]
Ihr Ansprechpartner für preiswerten Ferienhaus - Urlaub in Schweden.
Es freut uns, dass Sie auf unsere Homepage gelangt sind.
Wir stellen Ihnen auf unseren Seiten Informationen zu unseren
Ferienhäusern zur Verfügung.
Wir
hoffen,dass diese Ihren Erwartungen entsprechen.
Wir vermitteln ausschließlich Privat-Ferienhäuser
in der Region Småland, Blekinge, Skåne,
Halland, Bohuslän, Värmland, Jämtland, Härjedalen,
Västergötland, Östergötland und Öland.
Der persönliche Service steht bei der Suche nach einem
geeigneten Ferienhaus für Sie im Vordergund.
Bitte beachten Sie, dass der Standard der angebotenen Ferienhäuser sehr
unterschiedlich
sein kann und oftmals von dem in Deutschland gewohnten abweicht.
Sie möchten mehr Informationen ?
Senden Sie uns eine
wir
helfen Ihnen gerne weiter.

TEL:
+46 - (0) 471 - 202 43
oder
MOB:
+46 - (0) 70 - 621 35 24
V
E R T R A G S B E D I N G U N G E N
ALLGEMEIN
Die angebotenen Ferienhäuser / Ferienwohnungen sind in der Ausstattung sehr
unterschiedlich. Von der Einfach - bis zur Luxus-Ausstattung bieten wir
Ferienhäuser für jeden Geschmack und Geldbeutel.
Hochsaisonzeiten
( HS
)
01.
06. - 31. 08. und teilweise die OSTERWOCHEN und 20.12.- 06.01. -
falls nicht anders auf den Hausseiten angegeben.
Nebensaisonzeiten
( NS )
restliche
Zeiten -
falls nicht anders auf den Hausseiten angegeben.
DAS GEMIETETE FERIENHAUS STEHT AM ANREISETAG AB 16.00 UHR ZUR VERFÛGUNG
UND IST AM ABREISETAG BIS 11.00 UHR ZU RÄUMEN
( falls nicht anders auf den Hausseiten angegeben ).
Die An + Abreise ist in der Regel in der Hochsaison der Samstag
( bei besonderen Wünschen bitte anfragen ! ).
In der Nebensaison ist die An + Abreise oftmals
an allen Wochentagen möglich, muss aber mit bestehenden
Buchungen von uns abgestimmt werden, damit keine Leerzeiten entstehen.
( Ausnahmen können Sie auf der entsprechenden Hausseite nachlesen).
Haben Sie sich für ein Haus entschieden und dieses ist gemäss unseren Unterlagen
noch frei wird Ihr Buchungswunsch mit dem Hausbesitzer abgestimmt und Sie werden
kurzfristig von uns per Telefon, FAX , Post oder E-Mail benachrichtigt.
Bei Aufenthalten von weniger als 7 Tagen wird in der Hauptsaison der
auf der Hausseite angegebene Wochenpreis berechnet.
Falls Buchungstage in die Nebensaison und in die Hautpsaison fallen, wird fair und korrekt anteilmässig abgerechnet.
§ 1
Die Vertragsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung
zwischen SCHWEDEN-URLAUB-HSF und dem Besteller des Ferienhauses sowie
den Mitreisenden.
Die Vertragsbedingungen werden mit der Ferienhaus-Bestellung anerkannt.
Wir stimmen Ferienhausbestellungen mit dem Hauseigentümer ab und
es besteht dann ebenfalls
ein verbindlicher Mietvertrag zwischen dem Besteller
und dem Hauseigentümer
sobald wir die Bestellung bestätigt haben.
Die Buchungsbestätigung wird Ihnen in schriftlicher Form
innerhalb von 14 Tagen zugestellt.
§ 2
Eine Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Buchungsbestätigung zu leisten.
Der Restbetrag muss spätestens 6 Wochen vor Ankunft eingegangen sein.
( Die genauen Beträge und der Ablauf werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt.)
Bitte beachten:
Falls Sie die geforderten Beträge, z.B. Anzahlung und Restzahlung oder
den Gesamtbetrag nicht spätestens zum geforderten Termin überwiesen haben,
so sind wir , bzw. der Vermieter berechtigt die Buchung zu stornieren.
Falls Sie eine Begleichung der Miete versäumen, so rechnet dieses als eine
Abbuchung Ihrerseits und es gelten dann die Regeln für Stornierung ( siehe § 3 ).
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Auslands-Banküberweisungsgebühren sind vom Mieter zu tragen.
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Zahlungsbestätigungen werden aus Kostengründen nicht versandt.
Sie erhalten eine Zahlungserinnerung, wenn die Mietbeträge nicht zum vereinbarten Termin
( lt. Buchungsbestätigung ) eintreffen.
Evtl. notwendige Zahlungserinnerungen werden von HSF mit 30,- Euro in Rechnung
gestellt und sind direkt zu begleichen.
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Änderungen oder Umbuchungen ( falls dieses möglich ist )
bzw. Stornierungen berechnen wir mit 75,- Euro.
Umbuchungs, bzw. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
§ 3
Bei Stornierungen bitte beachten :
Für
den Zeitraum der Hochsaison ( HS )
( = wenn nicht anders auf den Hausseiten angegeben:
JUNI - AUGUST , Osterwochen , 20.12. - 06.01. )
ist bei Rücktritt vom Vertrag der gesamte Mietbetrag fällig.
Sie können jedoch ( nach Absprache ! ) einen Ersatzmieter stellen.
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Ausserhalb der Hauptsaison ist bei Stornierungen die mehr als 40 Tage
vor der der vereinbarten
Anreise erfolgen ein Betrag in Höhe von nicht mehr als 75,- Euro zu zahlen.
Erfolgt die Stornierung später, zahlen Sie 90 % des Mietpreises.
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Umbuchungen, Änderungen, Stornierungen etc.
müssen in schriftlicher Form per Briefpost ( Begründung ) und mit einem Nachweis
über den Grund der Abbuchung , z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Schwangerschaft etc.
an uns eingereicht werden, wenn nicht anders vereinbart.
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Wir empfehlen Ihnen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Hier
buchen Sie Ihre
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
einfach
und bequem direkt ONLINE
Für
den Abschluss ist der Mieter selbst verantwortlich.
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Bei Einwirkungen durch höhere Gewalt etc. ist der Vermieter zu einer
ausserordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
Bereits entrichtete Mietzahlungen werden Ihnen zurückerstattet.
Weitergehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
§ 4
Sie verpflichten sich das Ferienhaus gut zu pflegen
und die geltenden Ordnungsbestimmungen und Anweisungen einzuhalten.
Sie haften selbst für Schäden, die an dem gemieteten Objekt und dem Mobilar
von Ihnen , oder einer anderen Person in Ihrer Gesellschaft verursacht werden.
Es ist nicht erlaubt, mehr Personen oder Haustiere
in dem gemieteten Objekt unterzubringen,
als ursprünglich bei der Buchung vereinbart ,
bzw. als auf der Hausseite angegeben.
Weitere Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.
Ansonsten werden die Mehrkosten anteilmässig berechnet
und müssen nachgezahlt werden.
Haustiere müssen unbedingt mit angemeldet werden, da ansonsten
der Vermieter einen Bezug des Ferienhauses ablehnen kann.
In sämtlichen Häusern darf nicht geraucht werden.
Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile dürfen nicht auf dem Hausgrundstück aufgestellt werden.
Ausgewiesene Besonderheiten auf den einzelnen Ferienhausseiten
sind Bestandteil der Vertragsbedingungen
( z. B. die geforderte Endreinigung, das Mitbringen von Bettwäsche und Handtüchern
( falls diese nicht vor Ort vom Hausbesitzer gemietet werden kann ), evtl. Gebühren, Kautionszahlungen usw ).
Mit dem Absenden des Buchungsformulares haben Sie unsere
Vertragsbedingungen rechtlich bindend anerkannt.
Falls
nicht anders auf den Hausseiten angegeben,
ist der Mieter bei Abschluss der Mietzeit
zur Endreinigung des Hauses verpflichtet.
Bei
nicht erfolgter Endreinigung wird die Zahlung einer
Entschädigung
in Höhe von 90:- Euro vereinbart.
§ 5
Evtl. Beanstandungen Ihrerseits werden von uns an den Hausbesitzer weitergeleitet.
Gern sind wir bereit dabei zu vermitteln.
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für vermieterseitige Vertragsverletzungen.
Bitte
beachten Sie :
Ein Ferienhaus unterscheidet sich oftmals von Ihrem Zuhause.
Die Einrichtung kann sowohl aus modernen als auch aus unmodernen
Möbeln bestehen.
Porzellan und Besteck sind nicht immer von der selben Sorte.
Schränke und
Aufbewahrungsmöglichkeiten können begrenzt sein.
Die Schlafzimmer sind ggfs. klein und nicht immer durch eine Tür
getrennt.
Es kann sich auch um ein Durchgangszimmer handeln.
Der Vermieter kann auch nicht für Aktivitäten ausserhalb der
Grundstücksgrenze, wie z.B.
Strassenarbeiten o. ä. verantwortlich gemacht werden.
§ 6
Sämtliche Angaben und Hinweise in unserem Internet-Angebot,
Hausbeschreibungen, Preise usw.
über Leistungen entsprechen der vor Erstellung
der Internetseiten eingeholten Erkundigungen.
Änderungen der Leistungen und Ausstattungen ,
sowie der Preise im Internet sind jederzeit möglich.
Die
Angaben unter Ferienhaus - Lagekarte ( sofern vorhanden
), entsprechen
nur der ungefähren
Lage des Ferienhauses in Schweden und sollen nur als Anhaltspunkt
dienen.
Wir empfehlen Ihnen einen Blick auf die Lagekarte um sich mit
der ungefähren Lage vertraut zu machen.
Bei Fragen zur konkreten Lage sprechen Sie uns bitte an !
Wegen Mängel ist der Mieter verpflichtet,
sich zuerst an den jeweiligen Hausbesitzer vor Ort zu wenden um diesem
Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Sollte hierbei keine Abhilfe möglich sein, kann und sollte der Mieter telefonisch mit HSF Verbindung aufnehmen.
Nur so kann HSF eventuell behilflich sein.
Kosten wegen auf eigener Iniative getroffener Entscheidungen werden
nicht von HSF erstattet.
Auskünfte und Beschreibungen von Häusern, Entfernungen usw.
sind so sorgfältig wie möglich angegeben,
aber trotzdem ohne Garantie, da HSF z. T. auf Auskünfte der Hausbesitzer
angewiesen ist und nach der Inspektion Änderungen jederzeit möglich sind.
HSF haftet nicht für Schäden die der Mieter sich zuzieht oder für Verlust,
Diebstahl oder Beschädigungen des Eigentums der Mieter, Geld inbegriffen.
Ebensowenig haftet HSF für Fremdleistungen,
wie nicht funktionierende Ausstattungsmerkmale,
dazu gehören z. B. nicht funktionierende Waschmaschinen,
Boote, Bootsstege, Saunas, WC´s, Apparate wie Fernseher usw.
Hierzu gehört auch der Ausfall der Elektrizität oder der Wasserversorgung.
Für die Schlüsselübergabe haftet nur der Hausbesitzer.
Die Hausbesitzer sind jedoch nicht verpflichtet Ferienhausgäste
nach 21.00 Uhr in Empfang zu nehmen.
Preisänderungen infolge von Änderungen des Wechselkurses
bleiben vorbehalten ( = EURO ) .
§ 7
Gerichtsstand für die Vermittlung ist KALMAR in SCHWEDEN.
§ 8
Druckfehler oder Irrtümer bei der Bearbeitung bleiben vorbehalten und binden HSF nicht.
Wir haften nur für die eigene Bearbeitung der Vermittlung.
Stand: 2009-01-18

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WEITERE INFORMATIONEN
ANREISE:
FÄHRVERBINDUNGEN:
|
Saßnitz - Trelleborg = ca. 4 Std.
Rostock - Trelleborg = ca. 6 Std.
Travemünde - Trelleborg = ca. 7,5 Std.
Puttgarden - Rödby - 1 Std. - dann ca. 2 Std. Dänemark-Autobahnfahrt bis zur Fähre
nach Helsingör -Helsingborg = ca. 15 Min.
Rostock - Gedser - 1 1 /2 Std. - dann ca. 1 1/2 Std. Dänemark - Autobahnfahrt bis zur Fähre
nach Helsingör - Helsingborg = ca. 15 Min.
Direktbuchungen bei :
TT - Line
einfach
und bequem direkt ONLINE buchen
Scandlines
www.scandlines.de
LANDWEG:
Flensburg - Dänemark = Autobahn -Brücke über den Grossen Belt
von Fünen nach Seeland und dann die Öresundbrücke zwischen Kopenhagen und Malmö.
EINREISE MIT HUND:

Falls Sie mit einem Hund oder einer Katze einreisen möchten,
gelten ab 1. Juli 2004 Europaweit neue, vereinfachte Regeln.
Wir empfehlen Ihnen, reisen Sie mit Verantwortung und
schaffen Sie sich den neuen EU-Tier-Reisepaß an.
Bitte fragen Sie Ihren
Tierarzt oder noch besser beim
Jordbruksverket direkt in Schweden!
Einen Informationsfilm in deutscher
Spache finden Sie über den folgenden Link:
Jordbruksverket
Bisher bestand bei Einfuhr aus Deutschland die folgende Regelung:
Planen Sie rechtzeitig und sorgfältig, wenn Sie Haustiere nach Schweden mitnehmen möchten.
Sämtliche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es an der Grenze keine Probleme gibt.
Wichtig sind folgende Punkte:
1. Einfuhrantrag stellen
Antragsformular anfordern bei:
Statens Jordbrukswerk
S - 551 82 Jönköping
Schweden
Tel: von Deutschland: 0046 - 36 15 50 00
Fax: von Deutschland: 0046 - 36 15 08 18
( verlangen Sie deutschsprachige Mitarbeiter )
Den Bescheid mit den geltenden Regelungen erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen
nach Eingang Ihres Antrages.
2. Obligatorische Impfungen
Die Tollwutimpfung wird vom Tierarzt durchgeführt.
120 Tage nach dieser Impfung wird eine Blutprobe entnommen
Diese wird untersucht und innerhalb eines Monats festgestellt, ob Ihr Tier
den entsprechenden Schutz entwickelt hat.
Hunde müssen zusätzlich gegen Leptospirose und Staupe geimpft werden.
Die Ausstellung eines offiziellen Impfpasses,
ein frühestens 10 Tage vor der Einfuhr ausgestelltes Gesundheitszeugnis
sowie eine durchgeführte Wurmkur gegen Bandwürmer sind ebenfalls vorgeschrieben.
Neu ist - wenn die Blutprobe des Tieres als einwandfrei bestätigt wurde,
ist nur jedes Jahr eine erneute Impfung innerhalb von 365 Tagen mit vom Tierarzt ausgestelltem
Impfzeugnis erforderlich. Eine erneute Blutprobe wird nicht verlangt.
3. Identitäts-Markierung
Als anerkannte Identitäts-Markierung gilt eine Tätowierung im Ohr.
Auch Microchips werden akzeptiert.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die schwedische Zollbehörde über die erforderlichen Lesegeräte verfügt,
um eine Identifizierung vornehmen zu können.
4. Überprüfung des Einfuhrantrages
Alle Bedingungen des Einfuhrantrages müssen erfüllt sein.
Planen Sie Ihre Reise also gründlich und rechtzeitig.

Wir hoffen Sie bald in SCHWEDEN begrüssen zu dürfen.
Es erwartet Sie die " LETZTE WILDNIS IN EUROPA ".

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